Nicht alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte können bisher mit Zuschüssen der Hochschule München gefördert werden und nicht für jeden Zweck findet sich ein Stipendium. Der neue Fördertopf aus Studienbeiträgen soll im Sommersemester 2010 diese Lücke schließen.
Unterstützung gibt es für
§ Auslandsstudium an einer Nicht-Partnerhochschule
§ Aufenthalte zur Vorbereitung einer Abschlussarbeit ohne Besuch einer ausländischen Hochschule (z.B. Recherchereisen, Feldforschung etc.)
§ Freiwillige Praktika
§ Summer Schools
§ Sprachkurse
Die Hochschule unterstützt mit einem einmaligen Pauschalbetrag, der individuell berechnet wird – abhängig von Zielland, Dauer des Aufenthalts und Jahreseinkommen. Ausgezahlt werden maximal 500 EUR, solange das Budget reicht. Studierende aller Nationalitäten können sich bis zu zwei Wochen vor der Abreise bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Immatrikulation an der Hochschule München
- Mindestens 3 Wochen studienbezogener Auslandsaufenthalt
- Jährliches Bruttoeinkommen nicht über 15.000 EUR (inklusive eventueller Unterhaltsleistungen der Eltern)
- Keine weitere Förderung des Auslandsaufenthalts durch andere Organisationen (z.B. monatliche Grundförderung durch Begabtenförderungswerke, Stipendien von DAAD, InWEnt etc., ERASMUS, Freemover-Stipendien, Firmenstipendien) Ausnahmen: eine Kombination des Zuschusses mit BAföG und Auslands-BAföG ist möglich, ebenso die Kombination mit dem Büchergeld eines Begabtenförderungswerks.
- Nachweis des Auslandsaufenthalts (z.B. Zulassungsbescheid, Letter of acceptance, Praktikumsvertrag, Teilnahmebestätigung bei Sprachkursen, Summer Schools etc.; bei Vorbereitung einer Abschlussarbeit: Bescheinigung des betreuenden Professors/der betreuenden Professorin)
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen sind verfügbar unter:
Ansprechpartner:
Michael Rosenhammer
Information
Lothstr. 34, 80335 München,
Tel. 089 1265-1242 oder michael.rosenhammer@hm.edu